Schornsteinfegermeister Dieter Pohl · Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte
Schornsteinfegermeister Dieter Pohl · Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte
Schornsteinfegermeister Dieter Pohl · Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte
Schornsteinfegermeister Dieter Pohl · Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte
Schornsteinfegermeister Dieter Pohl · Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte
 
Informationen für die Grundstücksverantwortlichen und die Betreiber:
- Das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) ist seit Ende 2008 in Kraft
- Ausschreibungen der frei werdenden Kehrbezirke ab 2010, begrenzt für 7 Jahre
- Sofortiger Wegfall des Nebenerwerbs- und Werbeverbotes, sofortige Marktöffnung
- Die Schornsteinfegerbetriebe haben die Möglichkeit ihr Leistungsangebot zu erweitern
- Am 31.12.2012 tritt das bundeseinheitliche Gebührenverzeichnis außer Kraft
- Ab dem 01.01.2013 wird den Grundstückseigentümern die Verantwortung übertragen
- Wahl des Schornsteinfeger ab 01.01.2013 für Arbeiten gemäß des
  Feuerstättenbescheids
- Die fristgerechte Durchführung dieser Tätigkeiten ist über Formblätter nachzuweisen
- Die Ausführungen sind, nach SchfHwG §4, dem BSM/Bezirksbevollmächtigten zu
  melden
 
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, liebe Kundinnen und liebe Kunden,
folgende Zeilen sollen einige wichtige Fragen klären, die bei unseren täglichen Arbeiten und Begegnungen oft gestellt werden:
Am 01.01.2010 ist in Sachsen die Bundes Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) in Kraft getreten und in geltendes Recht umgesetzt.

Bis zum 31.12.2012 gelten im wesentlichen die bisherigen Regelungen. In dieser Übergangsfrist wird den Beschäftigten im Schornsteinfegerhandwerk die Möglichkeit geboten, sich auf diese Veränderungen vorzubereiten und ihr Leistungsangebot zu erweitern.

Das neue Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV), das am 22.03.2010 in Kraft getreten ist, regelt u.a. die Verlängerung der Intervalle der Abgasmessungen an messpflichtigen Gas- und Öl-Heizungsanlagen bereits ab 4,0 kW, alle 2 Jahre  über 12 Jahre Anlagenalter sonst alle 3 Jahre. Neu ist die Aufnahme von handbeschickten und automatisch beschickten Feuerstätten für Festbrennstoffe ab 4,0 kW, die der zentralen Beheizung dienen. Den Feuerstättenbescheid erhält jeder Grundstückseigentümer/ Verwalter künftig 2 mal in 7 Jahren.
Selbstverständlich ist es unser Wunsch Sie weiterhin vertrauensvoll zu betreuen!
Sollen diese Tätigkeiten weiter durch mein Team ausgeführt werden, immer zu Ihrer besten Zufriedenheit und des Schutzes Ihres Lebens und der Gesundheit sowie Ihres Eigentums,  genügt eine kurze Beauftragung, die Sie von allen Aufträgen und Meldefristen entbindet. Der Aufhebung der Gebührenordnung  ermöglicht uns Ihnen günstige Kostenangebote zu unterbreiten (z.B. Preisfestschreibungen). Sichern können Sie sich künftig auch die dauerhafte objektive und neutrale Betreuung, unabhängig von den Kehrbezirksausschreibungen, die alle 7 Jahre vorgeschrieben sind.                  
Schon vor meiner absehbaren Versetzung in den Ruhestand würde sich mein Sohn,
Michael Pohl Schornsteinfegermeister (seit 2003),
sicher durch die Arbeitsausführungen bei Ihnen bekannt, darüber sehr freuen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern beratend und klärend zur Seite.
Ihr Dieter Pohl
Schornsteinfegermeister