Schornsteinfegermeister Dieter Pohl · Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte
Schornsteinfegermeister Dieter Pohl · Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte
Schornsteinfegermeister Dieter Pohl · Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte
Schornsteinfegermeister Dieter Pohl · Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte
Schornsteinfegermeister Dieter Pohl · Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte
 
Was sind eigentlich die Aufgaben eines Schornsteinfegers?
Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung hat der Staat bestimmt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen in welchen Zeiträumen durch einen Schornsteinfegermeister, der für einen bestimmten Bezirk (Kehrbezirk) zuständig ist, gereinigt und/ oder überprüft werden müssen.
 
Kann ich mir meinen Schornsteinfeger selbst aussuchen?
In Deutschland hat der Staat dem Schornsteinfeger als unabhängiger Instanz die Überprüfung und Einhaltung im Brand- und Umweltschutz per Gesetz übertragen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Ergebnisse der Überprüfung nicht mit Eigeninteressen von privaten Anbietern, die z.B. eigene Feuerungsanlagen (Schornsteine, Rauch-/ Abgasrohre und Feuerstätten) vertreiben, installieren oder warten, kollidieren.
Gemäß dem gesetzlichen Auftrag wurde ganz Deutschland in ca. 8.000 Kehrbezirke aufgeteilt, die jeweils von einem Schornsteinfegermeister fest betreut werden. Damit wird ein Minimum an Kosten für ein flächendeckendes, neutrales Kontrollsystem möglich. Zudem wird durch die feste Zuordnung auf ein klar umgrenztes Gebiet und deren Haushalte ein Maximum an Kontinuität in der Betreuung sichergestellt.
Am 01.01.2010 ist in Sachsen die Bundes Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) in geltendes Recht umgesetzt wurden. Bis zum 31.12.2012 gelten im wesentlichen die bisherigen Regelungen. In dieser Übergangsfrist wird den Beschäftigten im Schornsteinfegerhandwerk die Möglichkeit geboten, sich auf diese Veränderungen vorzubereiten und ihr Leistungsangebot zu erweitern. Wegen der Festschreibungder Kehrbezirksanzahl wird es keine Einteilungen mehr geben! Ab 22.03.2010 gilt die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV).
Diese regelt u.a. die Verlängerung der Intervalle der Abgasmessungen an messpflichtigen Gas- und Öl-Heizungsanlagen bereits ab 4,0 kW, alle 2 Jahre  über 12 Jahre Anlagenalter sonst alle 3 Jahre.
Jeder Grundstückseigentümer/ Verwalter erhält 2 x in 7 Jahren den s.g. Feuerstättenbescheid mit den vorgeschriebenen gesetzlichen Reinigungen und Überprüfungen an den Feuerungsanlagen und die bekannten Messungen an den Heizungen, die sie ab dem 01.01.2013 frei zu beauftragen sind.
 
Wer darf Wartungen und Messungen an Feuerungsanlagen ausführen?
Die Wartungen, Messungen und Kontrollen an den Feuerungsanlagen dürfen nur durch befähigte Personen – mit entsprechenden Nachweisen – ausgeführt werden.
 
Was bringt mir die Arbeit des Schornsteinfegers?
Kurz und knapp gesagt: Brandverhütung, Sicherheit, Umweltschutz und Energieeinsparung - und damit Kosteneinsparung.
Durch die regelmäßige Kontrolle und Reinigung Ihrer Feuerungsanlage (Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück und Feuerstätte) mit Hilfe von modernsten Mess- und Prüfgeräten sorgt der Schornsteinfeger für die rechtzeitige Erkennung von möglichen Brandgefahren und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre Feuerungsanlage sicherer zu machen. Ist Ihre Heizungsanlage optimal eingestellt, vermeiden Sie unnötige Kosten und entlasten die Umwelt durch minimalen Verbrauch von Brennstoffen.
Regelmäßige Aus- und Weiterbildungen qualifizieren Ihren Schornsteinfeger zum Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experten.
 
Meine Feuerstätte erzeugt keinen Ruß. Wozu also kehren?
In früheren Jahren wurde das Kehren des Schornsteins ausschließlich zu dem Zweck der Rußentfernung durchgeführt. Heute wird bei modernen Feuerstätten, die kaum noch Ruß produzieren, der freie Schornsteinquerschnitt kontrolliert, da bereits geringe Abweichungen vom Soll-Zustand im Schornstein zu gefährlichen Funktionsstörungen der Feuerstätte führen können.
 
Kann mein Schornsteinfeger festgestellte Mängel beseitigen?
Nur wenn Errichtung, Installation und Wartung von Kontrolle und Prüfung getrennt sind, wird sichergestellt, dass der staatliche Auftrag im vorbeugenden Brandschutz und zur Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch tatsächlich umgesetzt wird – zum Vorteil für die Haushalte und die Umwelt.
 
Wer setzt die Preise für die Leistungen der Schornsteinfeger fest?
Die zuständigen Ministerien der Länder setzen nach Anhörung aller beteiligten Verbände (Haus- und Grundbesitzerverein, Siedlerbund, Mieterbund, Verband der Wohnungswirtschaft, Verband der Wohnungsbaugesellschaften, Landesinnungsverband und Gesellenverband für das Schornsteinfegerhandwerk) die Kehr- und Überprüfungsgebühren in einer Landesverordnung fest.

Diese Gebührenverordnungen trat am 31.12.2012 außer Kraft und Ihr Schornsteinfeger wird Ihnen entsprechende Kostenangebote unterbreiten.
 
Wofür bezahle ich eine Grundgebühr?
Wie in jedem privaten Unternehmen müssen ganz bestimmte Leistungen erbracht werden, um eine Dienstleistung erst möglich zu machen. So z.B. Bürozeiten für die Arbeitsplanung, Terminverwaltung, Ergänzung aller Haus- und Messdateien. Die Grundgebühr stellt die Kostenumlage für die hier beispielhaft aufgezeigten Kosten dar. Um eine optimale Transparenz in allgemeine Kosten und den Kosten, die spezifisch in Ihrem Haus entstehen, für Sie zu erreichen, ist die Trennung in Grundgebühr und Kosten vor Ort durchgeführt worden.
 
Kann ich Termine mit meinem Schornsteinfeger verschieben?
Um Ihnen ein Höchstmaß an Entscheidungsfreiheit zu bieten, wird der Besuch des Schornsteinfegers rechtzeitig vorher schriftlich angekündigt. Falls Ihnen dieser Termin nicht zusagt, können Sie mit Ihrem Schornsteinfeger kostenfrei einen neuen Termin abstimmen. Ist Ihr Schornsteinfeger allerdings schon an dem abgestimmten Tag unterwegs, verursacht eine Terminabsage Kosten für die Umlegung des Tourenplans.